Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen unseren Kunden und der zooki Performance & RentAbee GmbH zu schaffen.

Offerte Telefonische oder mündliche Preisauskünfte sind prinzipiell unverbindlich. Wir bitten Sie, Anfragen stets schriftlich an uns zu richten, wir beantworten Ihre Anfrage umgehend.

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen.

Alle Leistungen der zooki Performance & RentAbee GmbH, jede vom Auftraggeber verlangte Vorleistung stellt einen festen Auftrag dar und ist kostenpflichtig. Ein Entwurf ist nur dann im Preis inbegriffen, sofern dies schriftlich erwähnt wird. Für Fehler welche im «Gut zum Druck» nicht korrigiert werden, haftet der Auftraggeber. (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Anregungen etc.) oder auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der zooki Performance & RentAbee GmbH. Der Kunde erwirbt erst durch Zahlung des Honorars das Recht auf
Eigentum und Nutzung.

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Waren oder Dienstleistungserhalt bei uns vorliegen.

Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Von zooki Performance & RentAbee GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, etc.) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller. Dies sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Auf die technische Arbeit gewährt zooki Performance & RentAbee GmbH 1 Jahr Garantie.

Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel. Die Garantiepflicht erlischt, falls während der Garantiezeit Firmen oder Personen, die nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich dazu ermächtigt wurden, am Auftrag oder deren Bestandteilen gearbeitet haben, oder wenn diese vom Auftraggeber ordnungswidrig betrieben worden ist.

Keramikbeschichtungen: 36 Monate Garantie, Ausschliesslich Handwaschen und das Fahrzeug muss einmal im Jahr bei uns zur Nachkontrolle. Nach einem Betreibungsverfahren oder Schlichtung Richterurteil, erlischt die Garantie, Zooki Performance hat keine Garantieverpflichtungen gegenüber dem Kunden.

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.

ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder
zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird.

Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Die Qualität der angelieferten Daten wird vom Auftraggeber selbstverantwortlich auf die Eignung zur Verwendung geprüft, der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung übernehmen. Sofern die Qualität der Daten für die gewählte Ausführungsart und -technik nicht genügen, kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber die notwendigen und möglichen Bearbeitungen ausführen. Sämtliche Bearbeitungen sind kostenpflichtig.

Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist die Rechnung 10 Tage ab Fakturadatum zahlbar.

Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Neukunden sowie Privatkunden bezahlen bei Auftrags- bzw. Warenlieferung gegen Bargeld – oder Kartenbezahlung möglich(Kartenzahlung Kosten muss der Kunde zusätzlich einberechnen).

Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu erstatten.

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen behält sich die swissdesign beschriftungn gmbh die jederzeitige Änderung der AGB vor.

Technische Informationen

  • Auf Heckscheibenbeschriftung die von aussen beklebt werden, können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung, sowie mechanische Einwirkungen z.B. Scheibenwischer, Eiskratzer, etc. keine Garantie gewähren.
  • Schnee sollte auf keinen Fall länger als 1 Tag auf beschrifteten oder folierten Fahrzeuge liegen, da dieser eine Reaktion auf die Folie verursacht und dadurch die Folie an Klebekraft verliert. Bei Nichteinhaltung entfällt hier die Garantie.
  • Bei Beschriftung oder Folierung auf frisch lackierten Untergrund ist eine mind. 3-Wöchige Trocknungs- und Ausdunstungszeit einzuhalten. Die Lösemittel von Lacken können eine Reaktion auf die Folie verursachen, dadurch können Lackschäden sowie Folienschäden entstehen. Bei Nichteinhaltung entfällt hier ebenfalls die Garantie.
  • Nicht lackierte Teile oder unebene Untergründe wie z.B. Kunststoffzierleiste, Gummi, Grillgitter etc. können weder beschriftet noch foliert werden.
    Bei Anhänger mit porösem Untergrund können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung weder auf die Beschriftung noch auf die Folierung
    eine Garantie gewährleisten.
  • Untergründe die uneben, zerkratzt, verbeult, stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Lackschäden aufweisen, können nicht fachgerecht beschriftet
    oder foliert werden, dabei können optische Auswirkung auf die Beschriftung/Folierung zur Folge haben.
  • Bei stark verschmutzten Fahrzeugen behalten wir uns das Recht vor, die Fahrzeugaussenreinigung als Mehraufwand zu verrechnen.
  • Fahrzeuge die in Waschanlagen mit Wachs behandelt werden, entfällt die Garantieleistung

5 Jahre Garantie, Voraussetzung das Fahrzeug wurde 2 mal im Jahr bei zooki Performance & RentAbee GmbH kontrolliert und gewaschen. Dafür verrechnen wir pro Kontrolle und Waschen 250.-

  • Die getönten Scheiben dürfen erst 5 Tagen nach dem tönen wieder gesenkt werden.
  • Nach anbringen der Tönungsfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen Diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Siebdruckränder die gepunktet sind können nach der Tönung unregelmässig und sichtbar werden (hell/dunkel), dies kann nicht vermieden werden, da die Auftragsmenge der Siebdruckfarbe von uns nicht beeinflusst werden kann.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Tönungsfolie führen, werden nicht gewährleistet. Bestehende Kratzer im Glas können durch die Tönung besser sichtbar werden.
  • Verschmutzte Fahrzeuge im Innenraum (Hundehaare, Staub etc.) oder Filzabdeckung können die Arbeitsqualität beeinträchtigen, hier gilt eine machbare Toleranzgrenze.
  • Laut Schweizer Bundesgesetz ist das tönen der Autoscheiben von der B-Säule nach hinten erlaubt, was wir strengstens einhalten.

Hitzeschutzfolie:

  • Unsere Hitzeschutzfolien sind verspiegelt und werden hauptsächlich von aussen montiert.
  • Für die Bewilligung der Hitzeschutzfolien, sollte diese erforderlich sein, ist der Auftraggeber selber zuständig.
  • Die Hitzeschutzfolie wird an den Rändern pro Seite mit einer 2 bis 5mm grossen, sichtbaren Lücke angebracht.
  • Bei anbringen der Folie auf horizontale sowie diagonale Fläche, ist eine zusätzliche Silikonfuge zwingend, diese ist im Preis nicht enthalten.
  • Die Folie kühlt den Raum nicht, sie verringert nur die UV-Strahlen, dadurch verringert die Folie die Wärmeeinstrahlung.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.

Sichtschutzfolie:

  • Nach anbringen der Crystalfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen, diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur bzw. Raumtemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Crystalfolie führen, werden nicht gewährleistet.
  • Untergründe die zerkratzt, oder stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Schäden aufweisen, können nicht Fachgerecht foliert werden, dabei können diese optische Auswirkung auf die Folierung zur Folge haben.

Bei Auftragserteilung eines neuen Logodesigns oder Grafikarbeiten gelten bei zooki Performance & RentAbee GmbH folgende Richtlinien:

Sobald ein Gestaltungsauftrag vom Kunden erteilt worden ist, ist dieser verbindlich.

zooki Performance & RentAbee GmbH behaltet sich das Recht vor, dass allenfalls einzelne Elemente von zur Verfügung gestellten Plattformen integriert werden könnten.

Die bestehenden Elemente dienen lediglich als Beispiel zur Weiterbearbeitung.
Für ein Logodesign wird ein Pauschalpreis von CHF 400.00 exkl. MwSt. verrechnet. Dieser beinhaltet 3 komplett verschiedene Varianten
inkl. kleineren Anpassungen. Grössere Anpassungen werden zusätzlich nach Aufwand CHF 145.00/Std. exkl. MwSt. verrechnet.

Nach Abschluss wird dem Kunden ein Datenträger mit dem Logo in verschiedenen Datenformaten übergeben.

Nach den oben erwähnten drei Entwürfen wird Bilanz gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden. Ob ein Logovorschlag dem Auftraggeber gefällt oder nicht und in welchem Umfang Änderungen (falls notwendig) vorgenommen werden. Kommt es nicht zum Auftragsabschluss, werden die Grundgebühren von CHF 400.00 exkl.
MwSt. verrechnet. Allenfalls bereits zusätzliche geleistete Arbeit wird nach Aufwand CHF 145.00/Std. exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Diese hat der Kunde in vorgegebener Zahlungsfrist zu begleichen. Die bestehenden Entwürfe stehen danach dem Kunden zu.

Für alle Seiten, welche durch zooki Performance & RentAbee GmbH erstellt wurden, übernimmt zooki Performance & RentAbee GmbH keine Haftung für jegliche Art von Inhalt (Text, Bild, Videos, Audio etc.). Webdesign-Kunden erhalten durch Swissdesign eine Schulung, wonach der Kunde seinen Inhalt selbst bearbeiten kann. Auch wiederspiegelt der Inhalt der Webdesign-
Kunden nicht die Meinung und Haltung von zooki Performance & RentAbee GmbH (z.B. bei politischem oder religiösem Inhalt).