Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen unseren Kunden und der zooki Performance & RentAbee GmbH zu schaffen.

  • Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen der Zooki Performance, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Zooki Performance deren Geltung schriftlich zugestimmt hat.
  • Die Erbringung von Leistungen an Fahrzeugen – insbesondere Wrapping, Lackschutz, Keramikversiegelung, Folierung, Reinigung, Pflege oder ähnliche Arbeiten – erfolgt als Werkvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR).
  • Der Kunde hat das Fahrzeug bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und solche unverzüglich zu melden.
  • Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  • Preise verstehen sich netto und gelten für den im Angebot oder Auftrag beschriebenen Leistungsumfang.
  • Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden separat in Rechnung gestellt.

Zooki Performance verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten sorgfältig und nach anerkannten fachlichen Standards auszuführen.

  • Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung auf Mängel zu prüfen.
  • Bei berechtigten Mängelrügen kann Zooki Performance nachbessern. Falls eine Nachbesserung nicht möglich ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu.
  • Zooki Performance haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) bleibt vorbehalten.
  • Bei mangelhafter Ausführung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  • Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
  • Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • Der Kunde bestätigt bei Übergabe den bekannten Zustand des Lacks. Vorschäden sind anzugeben und werden wenn möglich fotografisch dokumentiert.
  • Verwitterte, nachlackierte oder technisch geschwächte Lacke können bei der Bearbeitung (z. B. Folienentfernung, Politur, Reinigung) beschädigt werden. Für daraus entstehende Lackabplatzer übernimmt Zooki Performance keine Haftung.
  • Schäden, die aufgrund fehlender Lackhaftung, Rost, Vorarbeiten Dritter oder Alterung entstehen, liegen nicht in der Verantwortung von Zooki Performance.
  • Zeigt sich während der Arbeit mangelnde Lackhaftung, kann Zooki Performance die Arbeiten stoppen und den Kunden informieren. Weitere Schäden bei Fortsetzung der Arbeiten trägt der Kunde.
  • Lackschäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Zooki Performance entstehen, werden vollständig übernommen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Es gilt Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Zooki Performance.

Technische Informationen

  • Auf Heckscheibenbeschriftung die von aussen beklebt werden, können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung, sowie mechanische Einwirkungen z.B. Scheibenwischer, Eiskratzer, etc. keine Garantie gewähren.
  • Schnee sollte auf keinen Fall länger als 1 Tag auf beschrifteten oder folierten Fahrzeuge liegen, da dieser eine Reaktion auf die Folie verursacht und dadurch die Folie an Klebekraft verliert. Bei Nichteinhaltung entfällt hier die Garantie.
  • Bei Beschriftung oder Folierung auf frisch lackierten Untergrund ist eine mind. 3-Wöchige Trocknungs- und Ausdunstungszeit einzuhalten. Die Lösemittel von Lacken können eine Reaktion auf die Folie verursachen, dadurch können Lackschäden sowie Folienschäden entstehen. Bei Nichteinhaltung entfällt hier ebenfalls die Garantie.
  • Nicht lackierte Teile oder unebene Untergründe wie z.B. Kunststoffzierleiste, Gummi, Grillgitter etc. können weder beschriftet noch foliert werden.
    Bei Anhänger mit porösem Untergrund können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung weder auf die Beschriftung noch auf die Folierung
    eine Garantie gewährleisten.
  • Untergründe die uneben, zerkratzt, verbeult, stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Lackschäden aufweisen, können nicht fachgerecht beschriftet
    oder foliert werden, dabei können optische Auswirkung auf die Beschriftung/Folierung zur Folge haben.
  • Bei stark verschmutzten Fahrzeugen behalten wir uns das Recht vor, die Fahrzeugaussenreinigung als Mehraufwand zu verrechnen.
  • Fahrzeuge die in Waschanlagen mit Wachs behandelt werden, entfällt die Garantieleistung

Garantiebedingungen (2 Jahre)

Wir gewähren auf unsere Arbeiten eine Garantie von 2 Jahren. Voraussetzung für die Garantie ist, dass einmal pro Jahr eine kostenlose Kontrolle des Fahrzeugs bei der Zooki Performance & RentAbee GmbH durchgeführt wird.

Die jährliche Kontrolle beinhaltet:

  • Sichtprüfung der Folierung / Beschichtung
  • Überprüfung der Kanten, Übergänge und kritischen Stellen
  • Empfehlung allfälliger Nacharbeiten (falls nötig)

Werden diese Kontrollen nicht eingehalten, kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden.

  • Die getönten Scheiben dürfen erst 5 Tagen nach dem tönen wieder gesenkt werden.
  • Nach anbringen der Tönungsfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen Diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Siebdruckränder die gepunktet sind können nach der Tönung unregelmässig und sichtbar werden (hell/dunkel), dies kann nicht vermieden werden, da die Auftragsmenge der Siebdruckfarbe von uns nicht beeinflusst werden kann.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Tönungsfolie führen, werden nicht gewährleistet. Bestehende Kratzer im Glas können durch die Tönung besser sichtbar werden.
  • Verschmutzte Fahrzeuge im Innenraum (Hundehaare, Staub etc.) oder Filzabdeckung können die Arbeitsqualität beeinträchtigen, hier gilt eine machbare Toleranzgrenze.
  • Laut Schweizer Bundesgesetz ist das tönen der Autoscheiben von der B-Säule nach hinten erlaubt, was wir strengstens einhalten.

Hitzeschutzfolie:

  • Unsere Hitzeschutzfolien sind verspiegelt und werden hauptsächlich von aussen montiert.
  • Für die Bewilligung der Hitzeschutzfolien, sollte diese erforderlich sein, ist der Auftraggeber selber zuständig.
  • Die Hitzeschutzfolie wird an den Rändern pro Seite mit einer 2 bis 5mm grossen, sichtbaren Lücke angebracht.
  • Bei anbringen der Folie auf horizontale sowie diagonale Fläche, ist eine zusätzliche Silikonfuge zwingend, diese ist im Preis nicht enthalten.
  • Die Folie kühlt den Raum nicht, sie verringert nur die UV-Strahlen, dadurch verringert die Folie die Wärmeeinstrahlung.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.

Sichtschutzfolie:

  • Nach anbringen der Crystalfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen, diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur bzw. Raumtemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Crystalfolie führen, werden nicht gewährleistet.
  • Untergründe die zerkratzt, oder stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Schäden aufweisen, können nicht Fachgerecht foliert werden, dabei können diese optische Auswirkung auf die Folierung zur Folge haben.

Bei Auftragserteilung eines neuen Logodesigns oder Grafikarbeiten gelten bei zooki Performance & RentAbee GmbH folgende Richtlinien:

Sobald ein Gestaltungsauftrag vom Kunden erteilt worden ist, ist dieser verbindlich.

zooki Performance & RentAbee GmbH behaltet sich das Recht vor, dass allenfalls einzelne Elemente von zur Verfügung gestellten Plattformen integriert werden könnten.

Die bestehenden Elemente dienen lediglich als Beispiel zur Weiterbearbeitung.
Für ein Logodesign wird ein Pauschalpreis von CHF 400.00 exkl. MwSt. verrechnet. Dieser beinhaltet 3 komplett verschiedene Varianten
inkl. kleineren Anpassungen. Grössere Anpassungen werden zusätzlich nach Aufwand CHF 145.00/Std. exkl. MwSt. verrechnet.

Nach Abschluss wird dem Kunden ein Datenträger mit dem Logo in verschiedenen Datenformaten übergeben.

Nach den oben erwähnten drei Entwürfen wird Bilanz gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden. Ob ein Logovorschlag dem Auftraggeber gefällt oder nicht und in welchem Umfang Änderungen (falls notwendig) vorgenommen werden. Kommt es nicht zum Auftragsabschluss, werden die Grundgebühren von CHF 400.00 exkl.
MwSt. verrechnet. Allenfalls bereits zusätzliche geleistete Arbeit wird nach Aufwand CHF 145.00/Std. exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Diese hat der Kunde in vorgegebener Zahlungsfrist zu begleichen. Die bestehenden Entwürfe stehen danach dem Kunden zu.

Für alle Seiten, welche durch zooki Performance & RentAbee GmbH erstellt wurden, übernimmt zooki Performance & RentAbee GmbH keine Haftung für jegliche Art von Inhalt (Text, Bild, Videos, Audio etc.). Webdesign-Kunden erhalten durch Swissdesign eine Schulung, wonach der Kunde seinen Inhalt selbst bearbeiten kann. Auch wiederspiegelt der Inhalt der Webdesign-
Kunden nicht die Meinung und Haltung von zooki Performance & RentAbee GmbH (z.B. bei politischem oder religiösem Inhalt).